Arbeitskreis Energie - Energiepolitik für Freiburg und Gutleutmatten

Beauftragung eines Gutachtens zum Wärmeversorgungskonzept durch die Stadt Freiburg

In der Folge zur Informationsveranstaltung der Baugruppen in der Münsterbauhütte wurde vom gemeinderätlichen Ausschuss für Gutleutmatten beschlossen, einen unabhängigen Gutachter mit der Untersuchung des Wärmekonzepts zu beauftragen. Der AK-Energie erhielt daraufhin vom Umweltamt der Stadt Freiburg eine Einladung, um an der Formulierung eines Pflichtenhefts und bei der Auswahl des Gutachters mitzuwirken.

Vorschläge der Bauherren

Über die Einladung haben sich die Mitglieder des AK Energie gefreut und folgende Fragen vorgeschlagen:

1. Welchen Preis zahlen die künftigen Bewohner des Baugebietes Gutleutmatten für die durch die badenova gelieferte Wärme? Dabei ist das Preisblatt, die Anschlusskosten und die unentgeltlich zur Verfügung gestellte Infrastruktur und Energieversorgung mit einzubeziehen.

2. Ist die Vergleichbarkeit der Energie/Wärmepreise zu anderen Versorgungsgebieten im Sinne des Gemeinderatsbeschluss durch das Preisblatt der badenova Gutleutmatten gegeben?

3. Innovativer Charakter: Hat aus Sicht der externen Gutachter das gewählte Konzept zukünftig das Marktpotential in nennenswertem Umfang auch ohne die erhebliche Pilotförderung umgesetzt zu werden?

4. Stehen Investition und zu erwartender Gewinn des Wärmeversorgers gemessen an üblichen Standards im Rahmen der Gesetze und des Verbraucherschutzes in einem angemessenen Verhältnis?

5. Vergleich der Wärmpreise (in Cent/kWh Vollkosten) mit vergleichbaren Neubauprojekten und dem Durchschnitt in Baden-Württemberg und in Freiburg

6. Sind die Wärmepreise (in Cent/kWh Vollkosten) angemessen im Sinne des Verbraucherschutzes?

7. Sind die zu zahlenden Wärmepreise (in Cent/kWh, ohne Investionskostenzuschüsse) angemessen für ein Versorgungsgebiet, in dem ein besonders hoher Anteil an sozial gefördertem und sozial gebundenem Wohnraum angestrebt wird?

8. Hält das Preisblatt der wärmeplus/badenova alle gesetzlichen Regelungen (Verbraucherschutz, Wettbewerbesrecht) an Nahwärmetarife ein? Sind die Preisanpassungsklauseln korrekt?

9. Halten die privatrechtlichen Kaufverträge hinsichtlich des Anschluss- und Benutzungszwangs alle gesetzlichen Regelungen (Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht, Wahlfreiheit nach 10 Jahren etc.) ein und sind die Einschränkungen durch die Belegung von Dachflächen und Kelleräumen verhältnismäßig?

Der Gutachterauftrag der Stadt

Diese Fragen wurden seitens der Stadt als „interessante Anregungen“ wahrgenommen und fast vollständig ignoriert. Abschließend wurden durch das Umweltamt folgende Fragen für die Untersuchung eines Gutachters formuliert:

1. Angemessenheit des FW-Preises:
Prüfung und Bewertung des Fernwärme-Preises anhand des Preisblattes des Fernwärmeanbieters. Dazu ist zunächst zu prüfen, dass alle formalen Kriterien zur Definition der Preisformel und Ihrer Bestandteile (Leistungspreis, Arbeitspreise, etc.) für Gutleutmatten beachtet und korrekt umgesetzt wurden. Zudem sind kartellrechtliche Belange zur Preisgestaltung (z.B. Maximalpreis für FW) zu berücksichtigen und zu bewerten.

2. Bewertung der Vollkostenrechnung:
Zum Vergleich der Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Versorgungsvarianten wird bei den städtischen Energiekonzepten eine Vollkostenrechnung durchgeführt. Für neu ausgewiesen Baugebiete gelten entsprechend den städtebaulichen Verträgen/ Kaufverträgen die Freiburger Effizienzhausstandards, die verbindlich die Umsetzung einer Lüftungsanlage mit WRG verlangen. Von dieser Verpflichtung wurden im Baugebiet Gutleutmatten abgesehen und der Entfall der ansonsten obligatorischen Lüftungs-WRG als Minderausgaben in der Vollkostenberechnung berücksichtigt. Aufgabe des Gutachtens ist es, hierzu zu prüfen, ob die Vollkostenrechnung und dieser gewählte Ansatz nachvollziehbar sind.

3. Bewertung der Vergleichskostenrechnung Rieselfeld/ Vauban
Für die Versorgung des neuen Baugebiets Gutleutmatten wurde von der Stadt Freiburg in Aussicht gestellt, dass die Wärmekosten in etwa der ähnlicher Versorgungsgebiete wie Vauban und Rieselfeld entsprechen sollen. Hierzu sieht der Ansatz der Stadt Freiburg als Kenngröße die Wärmepreise auf Basis der oben beschriebenen Vollkostenrechnung in Bezug auf die beheizte Wohnfläche vor. Aufgabe des Gutachtens ist es, zu prüfen, ob dieser gewählte Ansatz nachvollziehbar und die verwendeten Kenngrößen für einen objektiven Vergleich der Versorgungskosten geeignet und zulässig sind.

Unsere Kritik am Gutachterauftrag

Der Arbeitskreis Energie hat in den zwei nachfolgend verlinkten Schreiben eindringlich darauf hingewiesen, dass aus Sicht der zukünftigen Energiekunden solch ein Gutachterauftrag nicht ausreichend ist und an den zentralen Fragen vorbei führt.

Erstes Antwortscheiben zum Gutachterauftrag vom 07.01.2016
Zweites Antwortscheiben zum Gutachterauftrag vom 20.01.2016

Die wichtigsten Einwände zum Gutachterauftrag der Stadt und die geforderten Erweiterungen des Auftrags sind im Folgenden zusammengefasst:

Zu Punkt 1 des Gutachterauftrags der Stadt: Angemessenheit der Preise
Der erste Punkt für den Gutachter geht für uns an der zentralen Frage der Mehrkosten durch die unterlassene Ausschreibung vorbei. Das bedeutet es müsste seitens des Gutachters geprüft werden, ob Aufwand und Erlöse der badenova in einem für Verbraucher angemessenen Verhältnis stehen. Es müsste die zentrale Frage untersucht werden, ob der verlangte Wärmepreis der Kostenstruktur des Wärmeversorgers entspricht.

Zu Punkt 2 des Gutachterauftrags der Stadt: Vollkosten-Berücksichtigung der Wärmerückgewinnung (WRG)
Aktive Lüftungssysteme benötigen höhere Investitionskosten, führen jedoch auch zu höherem Wohnkomfort und zu Energieeinsparungen. Der Bebauungsplan setzt für einen Großteil der Gebäude in Gutleutmatten als Folge der vorgeschriebenen Dämmstandards und aus Lärmschutzgründen hohe Anforderungen an die Lüftungssysteme, die von aktiven Lüftungssystemen kostengünstig erfüllt werden - für diese ist eine Wärmerückgewinnung jedoch unter dem Strich mit praktisch keinen Mehrkosten verbunden.
Der Einbau einer WRG-Anlage in solche aktive Lüftungssysteme ist relativ günstig und wirtschaftlich auch in Gutleutmatten sinnvoll: die dabei eingesparte Wärme amortisiert die Kosten der WRG für den Nutzer innerhalb kurzer Zeit.
Aus unserer Sicht müsste der Gutachter bei der Vollkostenrechnung der badenova überprüfen, welche Kosten wirklich angesetzt werden können. Ein pauschaler Abzug für eine WRG Anlage wie sie in der Kostenrechnung der badenova vorgenommen wird, ist aus Sicht der Bauherren falsch.
Richtig wäre alle Kosten in die Vollkosten einzubeziehen, die den Bauherren rein zur Wärmebereitstellung entstehen. Dazu gehören die Kosten für die in der Bezugsurkunde zum Kaufvertrag genannten Dienstbarkeiten: genutzte Dachflächen, Pumpenstrom, Kellerräume, Leitungsschächte etc, nicht jedoch die Kosten für eine aktive Lüftungsanlage.
Mit anderen Worten müsste der Gutachter selbst eine Vollkostenrechnung durchführen, anstatt lediglich die Nachvollziehbarkeit der Rechnung einer Partei zu überprüfen.

Zu Punkt 3 des Gutachterauftrags der Stadt: Vergleichbarkeit der Preise
Durch den Gutachter soll im Moment die Vergleichbarkeit der Preise nur auf Grundlage der Vollkostenrechnung der badenova unter Berücksichtigung der vermeintlich negativen Kosten durch die WRG beurteilt  werden.
Wir fordern, dass in eine vergleichende Vollkostenrechnung zwingend die unterschiedlichen Kosten der Gebäudehüllen, der unterschiedlichen Energiestandards, die übrigen Dienstbarkeiten wie Dachflächen, etc (also die vollen Kosten) mit einbezogen werden. Eine solche Rechnung ist sehr komplex und angesichts der Vielfalt der Gebäude nicht einfach durchzuführen. Dabei würde Gutleutmatten gegenüber den anderen Vierteln noch viel schlechter dastehen, da die Gebäude in GLM mit den viel höheren Wärmedämmstandards deutlich teurer sind.
Zur Vereinfachung schlagen wir daher einen Vergleich der Wärmepreise (Cent/kWh) vor. Diese liegen bereits unstrittig entsprechend der Antwort zur Landtags-Anfrage 15/7726 (12,7 Cent/kWh für Rieselfeld bzw. 14,2 Cent/kWh für Vauban) vor.
Aus unserer Sicht zwingt sich zudem ein Vergleich der Wärmepreise mit einem anderen neuen Nahversorgungsgebiet geradezu auf. Es handelt sich um das Gelände des Güterbahnhof Nord, in dem ein Gasblockheizkraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung zum Einsatz kommt und der Freiburger Effizienzhausstandard vorgeschrieben ist. Dort ist die Nutzung von Solaranlagen zwar nicht vorgeschrieben, dafür werden aber auch keine umfangreichen öffentlichen Zuschüsse eingesetzt.
Ein Vergleich mit dem Gelände des Güterbahnhofs Nord würde somit dem Gemeinderatsbeschluss voll entsprechen. Wir fordern daher, dass der Gutachter einen Vergleich der Wärmepreise (Vollkosten) auch anhand der Wärmepreise dort vornimmt.

Gesamtbewertung des Auftrags

Die für die Freiburger Politik und die Betroffenen relevanten Fragen werden dem Gutachter nicht gestellt. Es soll nicht überprüft werden, ob der Gemeinderatsbeschluss eingehalten wurde, da der Gutachter keine Vollkostenrechnung durchführen darf sondern die äußerst fragliche Interpretation einer Vollkostenrechnunge der badenova und Stadtverwaltung "nachvollziehen" soll. Ebenfalls soll kein Verlgeich mit vergleichbaren Nahwärmegebieten stattfinden, sondern lediglich der Vergleich zwischen Äpfel und Birnen nachvollzogen werden.

Will der Freiburger Gemeinderat nicht erfahren, ob seine Entscheidungen umgesetzt werden?

Diese Fragestellung ist nicht geeignet, eine Lösung herbeizuführen. Dennoch hoffen die Bauherren darauf, dass ein vereidigter Sachverständiger nicht bereit ist ein reines Gefälligkeitsgutachten abzuliefern. Wir sind bereit, uns inhaltlich über das Gutachten mit der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat auseinanderzusetzen und erwarten die Vorstellung des Gutachtens in der gemeinderätlichen Ausschussitzung am  11.3.2016. Über den Inhalt des Gutachtens und die Gespräche werden wir auf dieser Seite berichten.

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